VEXAT-Prüfung und Explosionsschutz mit qualifizierten Kooperationspartnern
Koordination von VEXAT-Prüfungen und Explosionsschutzleistungen für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.
Gesetzliche Grundlage: Die VEXAT
Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) legt in Österreich strenge Anforderungen an Betriebe fest, in denen explosionsfähige Gemische (Gase, Dämpfe, Stäube) auftreten können. Sie setzt die ATEX-Arbeitnehmerschutzrichtlinie (1999/92/EG) um und schreibt eigene Prüfungen nach § 7 VEXAT vor. Heigl ZT begleitet Explosionsschutzprojekte und koordiniert die erforderlichen Leistungen. VEXAT-Prüfungen sowie die Erstellung und Aktualisierung von Explosionsschutzdokumenten übernehmen qualifizierte Kooperationspartner.
Leistungen über Kooperationspartner
Je nach Aufgabenstellung koordiniert Heigl ZT die Zusammenarbeit mit qualifizierten Kooperationspartnern für folgende Leistungen:
- Explosionsschutzdokument (ESD): Erstellung und Aktualisierung gemäß § 5 VEXAT inkl. Zoneneinteilung.
- Prüfung vor Inbetriebnahme (§ 7 Abs. 1 VEXAT): Kontrolle von Elektroanlagen, Lüftung, Zonenplan und Umsetzung des Explosionsschutzdokuments vor der ersten Inbetriebnahme.
- Wiederkehrende Prüfungen (§ 7 Abs. 2 und 3 VEXAT): elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Ex-Bereichen längstens alle drei Jahre, Lüftungs- und Absauganlagen mindestens einmal pro Kalenderjahr.
- Zonen-Einteilung (§ 12 VEXAT): Bewertung und Festlegung von Ex-Zonen.
Branchen im Fokus
VEXAT-Themen betreffen unter anderem Betriebe der chemischen Industrie, der Holzverarbeitung und der Lebensmittelproduktion sowie Tankstellen und Lackieranlagen. Den konkreten Prüf- und Dokumentationsumfang legen die beauftragten Fachpartner anhand der betrieblichen Situation fest.
Koordination und klare Zuständigkeiten
Heigl ZT führt VEXAT-Prüfungen nicht selbst durch. Bei Bedarf koordinieren wir die Zusammenarbeit mit qualifizierten Kooperationspartnern. Diese übernehmen die VEXAT-spezifische Beurteilung, die erforderlichen Prüfungen und die zugehörige Dokumentation. Im Rahmen einer § 82b-Prüfung der Betriebsanlage kontrolliert Heigl ZT, ob die im Genehmigungskonsens geforderten Explosionsschutzunterlagen und Nachweise vorliegen. Dies ersetzt keine eigenständige VEXAT-Prüfung.
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