§ 82b-Checkliste: So bereiten Sie die Betriebsanlagenprüfung vor
Mit den richtigen Unterlagen läuft die wiederkehrende Überprüfung nach § 82b GewO effizient und ohne Überraschungen.
Diese Unterlagen sollten Sie bereitlegen
- Genehmigungs- und Änderungsbescheide der Betriebsanlage, inklusive Nebenbestimmungen
- Genehmigte Projektunterlagen und Pläne (Lageplan, Maschinenaufstellung, Beschreibungen)
- Letzte § 82b-Prüfbescheinigung samt Dokumentation, falls vorhanden
- Auflagenregister oder eine interne Übersicht der Auflagen, falls geführt
- Prüfbefunde und Prüfbücher zu Maschinen und Anlagen (z. B. AM-VO-, Elektro-, Druckgeräteprüfungen)
- Wartungs- und Instandhaltungsnachweise der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
- Messberichte zu Emissionen, Lärm oder Abwasser, soweit im Bescheid vorgeschrieben
- Brand- und Explosionsschutzunterlagen (Brandschutzpläne, Explosionsschutzdokument), soweit vorhanden
Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis: Wir klären gemeinsam, welche Dokumente den genehmigten Zustand bilden, und unterstützen bei der Akteneinsicht.
Das klären wir vor der Begehung
- Prüfintervall und Fälligkeit: 5 Jahre, bei Anlagen nach § 359b GewO grundsätzlich 6 Jahre, sofern der Bescheid keine andere Frist vorsieht
- Prüfumfang: welche Anlagenteile, Auflagen und mitanzuwendenden Vorschriften betroffen sind
- Änderungen seit der letzten Prüfung: neue Maschinen, geänderte Abläufe oder Änderungen der Betriebsanlage
- Terminplanung: Begehung mit möglichst geringer Störung des laufenden Betriebs
Ihr Vorteil mit Heigl ZT
Sie erhalten vor der Prüfung eine auf Ihre Anlage zugeschnittene Unterlagenliste und ein klares Angebot. Am Ende steht eine auditfeste § 82b-Prüfbescheinigung mit Maßnahmen- und Fristenplan.
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