§ 82b-Prüfung überfällig oder Frist versäumt?

Kein Grund zur Panik, aber einer zum Handeln: Wir klären das geltende Prüfintervall und holen die Überprüfung Ihrer Betriebsanlage geordnet nach.

Welches Prüfintervall gilt?

Sofern der Genehmigungsbescheid oder andere anwendbare gewerberechtliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, beträgt das Prüfintervall nach § 82b GewO fünf Jahre, für Anlagen im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO sechs Jahre. Ob Ihre Prüfung tatsächlich überfällig ist, hängt deshalb von Genehmigung, angewendetem Verfahren und der bisherigen Prüfhistorie ab. Das klären wir als Erstes.

So gehen wir vor

  • Frist klären: Bescheide und vorhandene Prüfbescheinigungen sichten
  • Unterlagen ordnen: fehlende Nachweise und Dokumentenlücken feststellen (§ 82b-Checkliste)
  • Anlage prüfen: tatsächlichen und genehmigten Zustand vergleichen
  • Ergebnis dokumentieren: Prüfbescheinigung mit vollständiger Dokumentation erstellen und den nächsten Prüftermin festhalten

Was eine spätere Prüfung bewirkt

Die nachgeholte Prüfung dokumentiert den gegenwärtigen Anlagenzustand; das Fristversäumnis selbst macht sie nicht ungeschehen. Werden Mängel oder Abweichungen vom konsensgemäßen Zustand festgestellt, enthält die Prüfbescheinigung Behebungsvorschläge mit angemessenen Fristen.

Ihr Vorteil mit Heigl ZT

Je länger die Prüfung aussteht, desto unangenehmer wird eine behördliche Nachfrage. Wir ordnen die Bescheidlage und liefern eine auditfeste Dokumentation; auf Wunsch unterstützen wir auch fachlich in der Behördenkommunikation.


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